
KassensichV
Mehr DetailsDie Kassensicherungsverordnung (KassensichV) gilt seit 2020 und ergänzt die GoBD. Ziel ist der Schutz digitaler Grundaufzeichnungen vor Manipulation. Die KassenSichV basiert auf dem Kassengesetz und definiert verbindliche Mindestanforderungen für elektronische Aufzeichnungssysteme in Deutschland. Zentrale Pflichten im Überblick: - zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen - Belegausgabepflicht (Bonpflicht) umsetzen - DSFinV-K als einheitliche digitale Schnittstelle bereitstellen - Daten bei Prüfung/Kassennachschau im geforderten Format übergeben - Aufzeichnungen und Belege regelmäßig und revisionssicher aufbewahren (in der Regel 10 Jahre) - Kassensysteme fristgerecht beim Finanzamt melden Warum das für Gastronomie-Betriebe wichtig ist: - reduziert das Risiko von Beanstandungen bei Kassennachschau und Betriebsprüfung - schafft mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Tagesgeschäft - Verstöße können zu Bußgeldern und Nachzahlungen führen